A

Anmeldung/Abmeldung:

Alle für die Aufnahme und Abmeldung nötigen Schritte laufen über das Schulbüro.

Kinder können unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Einschulung im Sekretariat vorgemerkt werden. Jeweils im Jänner finden der Tag der offenen Türe und der Informationsabend für das folgende Schuljahr statt, ab da werden die Termine für das Aufnahmeverfahren vergeben. Eltern von Kindern im letzten Kindergartenjahr bekommen unabhängig davon von der Bildungsdirektion Wien eine schriftliche Information zur Einschulung ihres Kindes zugesandt.

Bei Aufnahme in eine höhere Klasse vermittelt das Schulbüro die Interessenten an die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer oder Tutorin/Tutor.

Die Abmeldung einer Schülerin/eines Schülers vonseiten der Eltern/Erziehungsberechtigten ist jederzeit schriftlich möglich. In diesem Falle sind zwei weitere Monatsbeiträge noch zu bezahlen.

 

Adventbasar:

Der Adventbasar findet jährlich am Freitagabend und Samstag des ersten Adventwochenendes in der Schule statt. Jede Klasse trägt mit einem Beitrag (siehe dazu Klassenaufgaben) zum guten Gelingen des Adventbasars bei. Der Erlös aus dem Basar kommt zur Gänze der Schule zugute.

 

Aufnahmegespräche:

Nach dem Tag der offenen Tür im Jänner und einem darauffolgenden Informationsabend finden jährlich im Februar die Aufnahmegespräche für die nächste 1. Klasse statt. Diese setzen sich aus der Entscheidung über die Schulreife durch den Aufnahmekreis, ein Eltern-Lehrergespräch über gegenseitige Erwartungen und ein Eltern-Elterngespräch über den Elternbeitrag (= Schulbeitrag) zusammen. Nach Abschluss aller Gespräche erhalten die Eltern von der Schule bis Februar/März eine schriftliche Verständigung, ob ihr Kind für das betreffende Schuljahr aufgenommen wird.

 

B

Bund der Freien Waldorfschulen (= Waldorfbund):

Der Bund der Freien Waldorfschulen ist der Zusammenschluss der österreichischen Rudolf Steiner-Schulen und der Freien Waldorfschulen sowie Waldorfkindergärten.

Kontaktadresse: Endresstraße 100, 1230 Wien, Tel.: 01/888 74 61,
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Web: www.waldorf.at

 

D

Direktion nach außen:

Die Funktion der Direktion nach außen entsteht durch die Selbstverwaltung unserer Schule. Intern gibt es keinen Direktionsposten, die pädagogische Verantwortung liegt im täglichen Tun bei jeder einzelnen Lehrperson, darüber hinaus bei den Konferenzen und in letzter Instanz beim Schulleitungskreis.

Um den Kontakt zu und den Austausch mit der öffentlichen Schulbehörde möglichst reibungslos und ökonomisch zu gestalten, gibt es jedoch die Direktion nach außen.
Bei allen Anfragen oder Mitteilungen der Schulbehörde an die Schule ist die Direktorin oder der Direktor Ansprechperson, das heißt, sie oder er sichtet die Informationen und leitet diese an die entsprechenden Gremien weiter und vertritt die Schule bei den Leitertreffen aller Schulen.

 

E

EFFE (= Europäisches Forum für Freiheit im Bildungswesen):

Die Schwerpunkte der Arbeit von EFFE-Österreich sind die Vertretung der gemeinsamen Interessen der nichtkonfessionellen Schulen in freier Trägerschaft in Österreich sowie die Unterstützung alternativer pädagogischer Ansätze.

 

Elternabend:

Verpflichtende Elternabende finden in der Regel drei- bis fünfmal jährlich statt. Hier bekommen die Eltern Einblick in den pädagogischen Aufbau des jeweiligen Unterrichtes, der Klassenaktivitäten uvm.

 

Elternbeitrag (Schulbeitrag):

Unsere Schule ist zur Schulerhaltung weitestgehend auf Elternbeiträge angewiesen. Der Elternbeitrag ist monatlich (12x pro Jahr) zu entrichten. Mit jeder Familie wird im Rahmen des Aufnahmegespräches und danach in einem jährlich im Frühjahr stattfindenden Finanzgespräch mit der Elternbeitragsgruppe ein Elternbeitrag neu festgelegt, der der Einkommenssituation der jeweiligen Familie entsprechen soll. Zusätzlich zum regulären Elternbeitrag werden von jeder Familie beim Eintritt eines Kindes in die Schule eine Einschreibegebühr sowie ein einmaliger Aufbaubeitrag bezahlt. Bei einem Schüleraustausch ist der Schulbeitrag unter Umständen weiter zu bezahlen, je nachdem, ob der Platz freigehalten oder z. B. Austauschschülerinnen/-schüler in die Klasse aufgenommen werden sollen.

 

Elternrat:

Jede Klasse unserer Schule sollte im Elternrat (ER) durch zumindest zwei Delegierte vertreten sein, um ein repräsentatives Gremium gewährleisten zu können.

Ziel der Elternratsarbeit ist die Pflege, Stärkung, Verbesserung und Weiterentwicklung der sozialen Gemeinschaft unserer Schule. Der ER sieht sich als Vermittler zwischen Elternschaft und Kollegium und greift Impulse aus der Elternschaft auf, die gemeinsam mit dem Kollegium weiter behandelt werden. Die Teilnahme an ER-Treffen ist offen für alle Eltern (auch nicht erziehungsberechtigte, sofern der erziehungsberechtigte Elternteil damit einverstanden ist). Nach Rücksprache mit der ER-Leitung können alle interessierten Menschen aus der Schulgemeinschaft an den monatlich stattfindenden Treffen teilnehmen.

 

Epochenunterricht:

Fächer wie Deutsch, Mathematik, Geografie, Geschichte, Biologie etc. werden in Epochen unterrichtet: drei bis vier Wochen lang, täglich zwei Unterrichtsstunden am Anfang des Unterrichtstages (geregelt im Epochenplan).

Manche Fächer wie Musik, Geometrie, Sprachen etc. können in sogenannten Zweitepochen unterrichtet werden, das heißt, an vier bis fünf Tagen in der Woche jeweils eine Stunde über drei bis vier Wochen (geregelt im Zweitepochenplan).

Praktisch-künstlerische Fächer werden in Doppelstunden zwei- bis viermal pro Woche über mehrere Wochen ebenfalls als Epochen unterrichtet (geregelt im PKE-Plan).

Die durch den Lehrplan vorgeschriebenen Stundenausmaße werden eingehalten.

 

Erstklasswochenende:

In der 1. Klasse (fallweise auch in der 2. Klasse) wird zum besseren gegenseitigen Kennenlernen bzw. zur Vertiefung der Inhalte und Grundlagen der Waldorfpädagogik ein Klassenwochenende mit Eltern, Kinder, Pädagoginnen und Pädagogen veranstaltet.

 

Erziehungskunst:

Monatsschrift zur Pädagogik Rudolf Steiners; für alle, die sich mit Waldorfpädagogik befassen wollen. Die „Erziehungskunst“ erscheint 10 x im Jahr beim Bund der Freien Waldorfschulen e. V., Stuttgart, Heidehofstr. 32, 70184 Stuttgart, D. Am Anfang des Schuljahres werden alle Eltern via Mail über das Abo informiert und haben die Gelegenheit, sich für ein Kalenderjahr dafür zu entscheiden.

 

Eurythmie:

Eurythmie ist eine Bewegungskunst, die von Rudolf Steiner entwickelt wurde und einen besonderen Stellenwert im Lehrplan der Waldorfschulen hat. Ihre Aufgabe besteht darin, die Kinder seelisch-geistig beweglich und körperlich geschickt zu machen, damit ein harmonischer Einklang von Körper und Seele entsteht und eine freie Persönlichkeitsentfaltung ermöglicht wird. Im Idealfall wird Eurythmie in allen 12 Schulstufen angeboten.

 

F

Ferienzeiten:

Unsere Schule hält sich weitgehend an die Ferienordnung der staatlichen Schulen. Details zu freien Schultagen und Ferien erscheinen in der Schulzeitung MoMent und werden an alle Eltern per Mail im Mai/Juni für das folgende Schuljahr versandt und auf der Homepage veröffentlicht.

 

Feste:

Festliche Aktivitäten wie der Basar oder das Frühlings- bzw. Sommerfest sowie die Weihnachtsspiele sollen der Schulgemeinschaft die Möglichkeit geben, einander zu begegnen und sich außerhalb des Schulalltags zu erleben. Diese Feste werden unter Mitarbeit der gesamten Schulgemeinschaft oder auch nur Einzelner gestaltet. Die Einnahmen der Aktivitäten werden der Schule selbst oder sozialen Anliegen (Weihnachtsspiele) zweckgebunden zur Verfügung gestellt. Wofür das Geld verwendet wird, obliegt beim Basar dem Vorstand und Kollegium, bei den anderen Festen erfolgt eine Absprache im jeweiligen Organisationsteam.

 

Förderunterricht:

Unterstützend zum laufenden Unterricht kann in den Unter-und Mittelstufenklassen ein Förderunterricht nach Absprache und mit Einwilligung der Eltern für einzelne Schüler/innen gegeben werden. Jedem Kind stehen in seiner Schullaufbahn zehn kostenlose Fördereinheiten zu je 50 Minuten zu, die sinnvoller Weise geblockt in Anspruch genommen werden. Sollte danach noch Förderbedarf bestehen, ist ein Selbstbehalt zu tragen (siehe Information dazu bei den Elternbeitragsgesprächen und beim Förderkreis).

 

G

Generalversammlung:

(Siehe dazu Mitgliederversammlung)

 

H

Heileurythmie:

Ein wichtiger Bestandteil des Förderunterrichtes an Waldorfschulen ist Heileurythmie. In der Heileurythmie tritt der künstlerische Ausdruck zugunsten der Heilkraft der einzelnen Bewegungen zurück. Jede Lautbewegung bzw. Ton-und Intervallgebärde wird über längere Zeit geübt, um das Kind in der momentanen Entwicklungssituation zu begleiten.

 

Hort:

Die Nachmittagsbetreuung für Kinder der 1. bis 5. Klasse wird im Rahmen unseres Hortes gewährleistet. Hortzeiten sind Mo, Di, Mi von 11.00-17.00 Uhr, Do und Fr von 11.00-16.00 Uhr. Die Anmeldung zum Hort ist schriftlich, es gibt eigene Elternabende, die zum Hort informieren.

 

K

Klassenaufgaben (von Eltern und/oder durch Schülerinnen und Schüler):

1. Klasse: Lotsendienst, Adventkränze (Basar)

2. Klasse: Buffet für verschiedene Schulveranstaltungen, Zwergenwerkstatt (Basar), unterstützende Mithilfe bei Adventkränzen für die 1. Klasse (Basar)

3. Klasse: Schulhofpflege (Endresstraße 113), Kinderstube (Basar)

4. Klasse: Kekse backen (Basar)

5. Klasse: Kerzen ziehen (Basar)

6. Klasse: Teestube (Basar)

7. Klasse: Schulzeitung (MoMent) frankieren, bündeln und versenden, gebrannte Mandeln und Punsch (Basar)

8. Klasse: Garderobe (Basar, durch Schülerinnen und Schüler), Unterstützung der russischen Teestube (Basar)

9. Klasse: Kaffeehaus, Müllentsorgung (Basar, durch Schülerinnen und Schüler )

10. Klasse: Kaffeehaus (Basar, durch Schülerinnen und Schüler ), evtl. Unterstützung durch Eltern in der Küche des Kaffeehauses

11. Klasse: Diverse Aufgaben wie: Empfang der Aussteller, Versorgung dieser mit Getränken u.v.m. (Basar, durch Schülerinnen und Schüler)

12. Klasse: Antiquariat (Basar, durch Schülerinnen und Schüler ), Unterstützung im Verkauf durch Eltern

1.-–12. Klasse Warenspenden für den Basar (siehe gesonderter Aufruf)

 

Klassenkassa:

Neben dem Elternbeitrag (Schulgeld) fallen Kosten für persönliche Lehrmittel der Schülerinnen und Schüler, Klassenfahrten, Exkursionen, Bundbeitrag etc. an. Diese werden über die Klassenkassa abgerechnet. Die Klassenkassa führt eine Elternvertreterin/ein Elternvertreter, im besten Fall übernehmen zwei Personen diese Aufgabe gemeinsam.

 

Klassenlisten:

Diese beinhalten Namen, Geburtsdatum (Schüler/Schülerin) sowie Namen, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der Eltern jeder Klasse. Klassenlisten werden zu Beginn des Schuljahres an die jeweiligen Schülerinnen oder Schüler einer Klasse verteilt. Änderungen bitte im Schulsekretariat und bei den Klassenlehrerinnen/Klassenlehrern oder Tutorinnen/Tutoren melden.

 

Klassenprojekte:

1. od. 2. Klasse: Klassenwochenende

3. Klasse: Ackerbau, Handwerkerbesuche, Hausbauepoche

4. Klasse: Wienerkundungen, Schwimmkurs

5. Klasse: Radfahrprüfung, Olympische Spiele in Schönau

6. Klasse: Rad- bzw. Sportwoche, Musikprojekt

7. Klasse: Skikurs

8. Klasse: Tanzkurs, 8.Klass-Stück, Referate, Abschlussreise

9. Klasse: Landwirtschaftspraktikum, Arbeitsweltpraktikum, Modenschau

10. Klasse: Forst- und Vermessungspraktikum, Aufführungen im Rahmen der Poetik-Metrik-Epoche

11. Klasse: Sozialpraktikum, Singabend

12. Klasse: Abschlussarbeiten (Jahresarbeit/VWA) mit Präsentationen, Praktikum zur Jahresarbeit, Kunstreise (Abschlussreise), 12.-Klass-Stück, Schulball

 

Konfliktbearbeitungskreis (KBK):

Der Konfliktbearbeitungskreis leistet einen aktiven Beitrag zur Vertrauenskultur an der Schule und im Kindergarten.

Er schafft offene, neutrale Begegnungsräume, die im Falle eines Konfliktes in Anspruch genommen werden können und sollen. In solchen geschützten Vertrauensräumen sollen Konflikte einer Lösung zugeführt werden, wenn nötig unter Beiziehung externer Fachleute.

 

Krankmeldungen:

Wenn Schüler oder Schülerinnen krank oder verhindert sind, den Unterricht zu besuchen, ist das den Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern, Tutorinnen und Tutoren oder im Schulsekretariat sofort zu melden.

 

Kündigung:

Eine Kündigung vonseiten der Schule kann erfolgen, wenn das Lehrerkollegium das Vertrauen zu den Erziehungsberechtigten als nicht mehr gegeben erachtet oder wenn es zur Auffassung gelangt ist, dass der Schüler/die Schülerin an der Schule nicht ausreichend gefördert werden kann. Einer Auflösung des Vertragsverhältnisses gehen immer mehrere Gespräche mit den Beteiligten und Beratungen in den Konferenzen voraus.

 

L

Lehrplan:

1925 veröffentlichte Caroline von Heydebrand den Band „Vom Lehrplan der Freien Waldorfschule“, in dem sie überblicksmäßig die Anregungen Rudolf Steiners zum Lehrplan darstellte.
Aufbauend auf diese Angaben und die tatsächlich gehaltenen Unterrichte wurde 1992 neuerlich ein Lehrplan niedergeschrieben, aufgrund dessen ein gesamtösterreichischer Lehrplan erstellt wurde. Dieser dient dem Lehrplanvergleich mit der AHS-Oberstufe – „Pädagogischer Auftrag und Unterrichtsziele – vom Lehrplan der Waldorfschule“, Tobias Richter (Hrsg.). 2010 wurde ein neuer Lehrplanvergleich durchgeführt und vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung anerkannt.

 

M

Mittelstufe:

5. bis 8. Klasse

 

Mitgliederversammlung:

Einmal jährlich, meist im März, findet die Mitgliederversammlung des Rudolf Steiner-Schulvereins statt. Es erfolgt der Rechenschaftsbericht des Schulvereinsvorstandes und Berichte über die Tätigkeit einzelner Gremien. Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Vereins. Alle an der Schule Interessierten können einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen.

 

Mobiltelefon:

Die Schule gilt als handyfreie Zone. Darüber hinaus bestehen in den Klassen 1 bis 6 unter den Klassen-Eltern schriftliche Medienvereinbarungen, die generell den Umgang mit Mobiltelefonen regeln. Ab der 7. Klasse besitzen viele Kinder ein eigenes Mobiltelefon, ab da werden die Mobiltelefone morgens abgesammelt und nach dem Unterricht den Schülern wieder ausgehändigt.

 

MoMent:

Die Schulzeitung MoMent berichtet über aktuelle Themen, Aktivitäten und Veranstaltungen der Schule. Online können Ausgaben des MoMents auf der Schulhomepage nachgelesen werden.

 

Morgenspruch:

An allen Waldorfschulen beginnt jede Klasse den Schultag mit dem gemeinsamen Rezitieren des Morgenspruchs, den Rudolf Steiner verfasste.

 

O

Oberstufe:

9. bis 12. Klasse

 

Oberstufenkonferenz:

Teil der Konferenz, in welchem pädagogische und technisch-organisatorische Themen behandelt werden, die speziell die Oberstufe betreffen.

 

P

Pädagogische Konferenz:

Sie ist das Herzstück der Kollegiumsarbeit. Sie dient der internen Weiterbildung in pädagogischer Hinsicht und ermöglicht die stufenübergreifende Auseinandersetzung mit waldorfpädagogischen Grundlagen. Die regelmäßige Teilnahme aller Kollegiumsmitglieder an der wöchentlich stattfindenden Konferenz ist verpflichtend.

 

PR- und Veranstaltungskreis:

Konzeption, Koordination und Begleitung öffentlichkeitswirksamer Veranstaltungen zählen ebenso zu seinen Aufgaben wie Aufbau und Pflege eines unterstützenden Netzwerkes von Personen, Organisationen und Firmen sowie Fragen des Öffentlichkeitsauftritts (Corporate Identity and Design). Der Kreis verfolgt dabei im Wesentlichen drei übergeordnete Zielsetzungen:

1. Die Schule als Ort lebendigen Kulturschaffens und als ein innovativer, sozialer Begegnungs-, Lebens- und Entwicklungsraum in der Öffentlichkeit bekannter, zugänglicher und erlebbarer zu machen

2. Die vielfältigen Beziehungen der Schule zu ihrem sozialen Umkreis zu pflegen, im Bewusstsein der unterschiedlichen Erwartungen, Einflüsse und Möglichkeiten der externen Partner und Stellen im Hinblick auf die Schule und deren Aufgabe

3. Einen Kreis von Menschen und Einrichtungen aufzubauen, welche die Schule ideell, aber auch finanziell unterstützen.

 

Praktika:

7. Klasse: Küchenpraktikum in der Schulküche (während der Unterrichtszeit)

9. Klasse: Landwirtschaftspraktikum (zweiwöchig, zwei SchülerInnen auf einem Bauernhof), Praktikum Arbeitswelt (40 Arbeitsstunden in einem selbstgewählten Arbeitsumfeld, verteilt über einen selbstgewählten außerschulischen Zeitraum)

10. Klasse: Forstpraktikum (einwöchig, im Klassenverband), Vermessungs-praktikum (etwa 12 Tage, im Klassenverband)

11. Klasse: Sozialpraktikum (dreiwöchig, einzeln in unterschiedlichen sozialen Einrichtungen)

12. Klasse: Jahresarbeitspraktikum, verknüpft mit dem selbst gewählten Thema (dreiwöchig, selbstorganisiert, einzeln in unterschiedlichen Unternehmen)

 

Probezeit:

Mit Schuleintritt wird eine Probezeit von sechs Monaten vereinbart. Während der Probezeit kann der Schulvertrag von beiden Seiten jederzeit schriftlich gekündigt werden.

Bei für das Weiterkommen eines Schülers/einer Schülerin gefährdenden Umständen kann jederzeit nach ausführlichen Gesprächen für einen bestimmten Zeitraum eine Probezeit festgelegt werden, nach deren Ablauf über Verbleib oder Ausschluss entschieden wird. Auf Beschluss der Unter-, Mittel- oder Oberstufenkonferenz kann diese Probezeit verlängert werden.

 

R

Religionsunterricht:

Eine christlich-religiöse Erziehung ist Bestandteil der Waldorfpädagogik. Religionsunterricht wird von Religionslehrerinnen und -lehrern der katholischen und evangelischen Kirche sowie der Christengemeinschaft angeboten. Kinder, die keinen dieser konfessionellen Unterrichte besuchen, gehen in den freien christlichen Religionsunterricht. Angehörige anderer Religionsgemeinschaften werden ersucht, bei ihrer Religionsgemeinschaft einen Religionsunterricht zu besuchen. Ein Wechsel aus einem Unterricht in einen anderen Religionsunterricht ist nur mit schriftlicher Ab- und Ummeldung in der ersten Woche nach Beginn eines neuen Schuljahres möglich.

 

S

Schularzt / Schulärztin

Die Schulärztin ist Mitglied des Kollegiums, des Förderkreises und Aufnahmeteams. Sie führt die Einschulungsuntersuchung sowie die 1., 2., 5. und 9. Klass-Untersuchung durch. Die Schulärztin nimmt möglichst an den Konferenzen teil und berät das Kollegium, Eltern und Schülerinnen und Schüler in medizinischen und sozialen Fragen. Sie hospitiert regelmäßig im Unterricht und hält Sprechstunden für Schülerinnen und Schüler der Mittel- und Oberstufe.

 

Schulbeitrag:

Siehe Elternbeitrag.

 

Schüleraustausch / Auslandsaufenthalt:

In der Oberstufe ist es möglich, einige Monate im Ausland eine Schule zu besuchen. Dieser Aufenthalt ist mit der Tutorin oder dem Tutor rechtzeitig zu planen, ebenso muss mit diesen die Situation für die möglicherweise im Austausch Kommenden geklärt werden (Deutschkurs, Schulgeld etc.).

Die Entscheidung über einen Austausch und dessen Länge trifft die Oberstufenkonferenz.

 

Schulfeier:

Dreimal jährlich stattfindende Veranstaltung, in der Teile des im Unterricht Erarbeiteten auf der Bühne gezeigt werden. Die Schulfeier (früher Monatsfeier genannt) findet immer donnerstags intern für alle Klassen und samstags öffentlich für alle Interessierten statt. Diese drei Samstage sind schulpflichtige Tage.

 

Schulküche:

Neben einem gesunden Pausenbuffet wird täglich ein Menü mit Zutaten aus 100 % kontrolliert biologischer Landwirtschaft angeboten. Die Schulküche ist von Montag bis Freitag geöffnet, verpflegt die Kindergarten- und Hortgruppen ebenso wie die Schülerinnen und Schüler sowie das Kollegium und ist darüber hinaus grundsätzlich jedem zugänglich.

 

Schulleitungskreis (SLK):

Er besteht idealerweise aus sechs bis acht Personen des Kollegiums, die mittels einer Kombination aus Nominierung, Eigeninitiative und Wahl bestellt werden. Seine Aufgabe ist in Zusammenarbeit mit dem Vorstand und mittels dynamischer Delegation in Zusammenarbeit mit dem Kollegium, die die Schule erhaltenden und entwickelnden Fragen zu bearbeiten und nötige Maßnahmen zu ergreifen.

Im ersten Jahr der Mitarbeit an der Schule sind weder die Nominierung noch die Wahl möglich. Jedes Mitglied der Schulgemeinschaft kann auf eigenen Wunsch in den SLK eingeladen werden.

 

Schulordnung:

Die Schulordnung beinhaltet eine Zusammenfassung der wichtigsten organisatorischen und rechtlichen Gegebenheiten. Bei Schuleintritt bekommt jede Familie ein Exemplar überreicht. Die aktuelle Fassung ist im Schulbüro erhältlich.

 

Schulverein:

Der Rudolf Steiner-Schulverein Wien-Mauer ist der Rechts- und Wirtschaftsträger der Schule und der Kindergärten Marktgemeindegasse und Kanitzgasse und trägt die rechtliche und wirtschaftliche Verantwortung. Der Vereinsvorstand ist zugleich auch der Schulvorstand.

Bei der jährlich stattfindenden Generalversammlung wird u.a. die finanzielle Situation der Schule dargestellt. Der Vorstand wird im Schulverein im Rahmen der Mitgliederversammlung gewählt. Alle Interessierten, die die Schule fördern wollen, können Mitglied werden. Der Mitgliedsbeitrag beträgt zurzeit € 40,-/Jahr. Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

 

Sekretariat:

Service- und Informationsstelle der Schule. Die Öffnungszeiten des Schulbüros sind Montag-Freitag von 08.00-12.00 Uhr, Tel.: 01/888 12 75, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Selbstverwaltung:

Als Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht gestalten und entwickeln wir unsere Schule pädagogisch, organisatorisch und administrativ in Selbstverwaltung im Sinne der sozialen Dreigliederung nach Rudolf Steiner. Alle verstehen sich als Teil einer lebendigen Gemeinschaft und sind aufgefordert, sich mit ihren individuellen Begabungen eigenverantwortlich einzubringen.

 

Statuten:

Diese sind in der gültigen Fassung jederzeit beim Vorstand erhältlich.

 

Suspendierung:

Eine Schülerin oder ein Schüler kann bei groben oder wiederholten Verstößen gegen schulinterne Regelungen (siehe Schulordnung) mit sofortiger Wirkung für eine von der zuständigen Konferenz bestimmte Zeit vom Unterricht suspendiert werden.

 

T

Tag der offenen Tür:

Ein in den Kindergärten und in der Schule jährlich stattfindender, offener Unterrichts- und Informationstag für Eltern und Interessierte, die Einblick in das Schulgeschehen gewinnen wollen. Wir veranstalten unseren eigenen, schulinternen Tag der offenen Tür, halten aber auch am Tag der Wiener Schulen unsere Türen offen. Termine werden im Schulsekretariat, im MoMent, auf der Homepage bzw. im aktuellen Schulführer der Gemeinde Wien bekannt gegeben.

 

Technische Konferenz:

Die Technische Konferenz ist der wöchentlich stattfindende schuladministrative Konferenzteil. In diesem Forum werden schulorganisatorische Fragen aller Art besprochen

 

Tutor/Tutorin:

Nach der 8. Schulstufe tritt an die Stelle der Klassenlehrerin oder des Klassenlehrers die Tutorin oder der Tutor (Klassenbetreuung), die die Klasse in der Regel durch die gesamte Oberstufe führen. Sie organisieren und leiten Elternabende, koordinieren alle organisatorischen Angelegenheiten, behalten die Klassengemeinschaft sowie jedes einzelne Klassenmitglied in seiner Entwicklung im Auge und intervenieren im Krisenfall.

 

U

Unterstufe:

1. bis 4. Klasse

 

Unter-Mittelstufenkonferenz:

Sie ist Teil der pädagogischen Konferenz, in der speziell Themen der Unter- und Mittelstufe besprochen werden. Mitglieder sind alle Klassen- und Fachlehrerinnen und -lehrer der Unter- und Mittelstufe.

 

V

Vorstand:

Dem Vorstand obliegt es, das Schulgeschehen gemäß dem Schulleitbild zu ermöglichen, und er arbeitet dabei mit allen Gremien der Schule zusammen. Er erhält sein Mandat durch die Mitgliederversammlung des Schulvereins, in der jährlich Rückblick und Rechenschaft gehalten werden. Seine Mitglieder setzen sich aus Eltern, Lehrerkollegium, Kindergartenkollegium und Mitgliedern aus der Verwaltung zusammen und sind auf eine Periode von drei Jahren bestellt.

 

VFWG Verein zur Förderung der Waldorfgemeinschaft:

Der Verein hat sich zum Ziel gemacht, die Waldorfgemeinschaft zu stützen. Momentan bedeutet das, für die Finanzierung der Schulzeitung MoMent zu sorgen. Ansonsten arbeitet der Verein eng mit dem Schulverein zusammen.

 

W

Waldorf-Abschluss:

Die Waldorfschule kann in Österreich keinen der Matura gleichgesetzten Abschluss anbieten. In der 12. Klasse wird eine umfassende Jahresarbeit verfasst und während einer Woche der Öffentlichkeit präsentiert.

Nach Abschluss der 12. Klasse erhalten die Schülerinnen und Schüler zusätzlich zur verbalen Beurteilung ein Abgangszeugnis mit einer Noten-Beurteilung, die durch den Lehrplanvergleich den Beurteilungskriterien der AHS entspricht. Dieses Zeugnis berechtigt sie, in eine 8. Klasse AHS überzutreten und nach Absolvierung eines 13. Schuljahres die Matura abzulegen. Weitere Möglichkeiten, die Matura zu erlangen, sind die Externistenmatura und die Abendschule.

 

Weihnachtsspiele:

Die von Karl Julius Schröer gesammelten und veröffentlichten Texte dienen als Grundlage für die Oberuferer Paradeis-, Christgeburts- und Dreikönigsspiele. Diese bäuerlichen Weihnachtsspiele stammen aus dem 17. Jahrhundert und wurden im Volksdialekt von Generation zu Generation weitergegeben. Das Paradeis- und das Christgeburtsspiel werden an unserer Schule nach Möglichkeit von Vertreterinnen und Vertretern vom Kollegium, den Eltern, Schülerinnen und Schülern und mit der Schule Verbundenen als Weihnachtsgeschenk für die Schulgemeinschaft dargeboten.

 

WzQ:

„Wege zur Qualität“ (WzQ) ist ein Qualitätssicherungsverfahren, dem sich unsere Schule angeschlossen hat und bei welchem Qualitätskriterien für den sozialen Prozess der Selbstverwaltung entwickelt werden. Es geht darum, Gestaltungsansätze und Methoden der Zusammenarbeit als lebendigen Prozess verstehen und damit umgehen zu lernen, um somit entwicklungs- und leistungsfähig zu bleiben. Evaluiert wird die Qualität der Organisationsstrukturen in Auditierungen, die in einer Zertifizierung durch eine Akkreditierungsstelle münden. Unsere Schule erhielt 2010 das Zertifikat. Es finden nun jährlich Zwischenaudits und alle drei Jahre ein Erneuerungsaudit statt. Siehe dazu auch: www.wegezurqualitaet.info

 

Z

Zeugnis:

Zeugnisse werden den Schülerinnen und Schülern am Ende jeder Schulstufe ausgehändigt. In allen Schulstufen handelt es sich dabei um eine verbale Beschreibung des Entwicklungs- bzw. Leistungsstandes. Bei einem Übertritt in eine andere Schule wird bei Bedarf auch ein Notenzeugnis ausgestellt. In der 9. und 12. Schulstufe erhält jede Schülerin und jeder Schüler zwei Zeugnisse, ein verbales sowie ein Notenzeugnis (Ende der allgemeinen Schulpflicht bzw. des Schulbesuches). Die Zeugnisse der Unterstufe sind aus pädagogischen Überlegungen nicht für die Kinder selber zum Lesen gedacht, sondern lediglich für die Eltern. Die Eltern entscheiden jedoch selbst, was sie ihren Kindern darüber mitteilen.

 

Zeugnisspruch:

Alle Schülerinnen und Schüler der 1.–7. Klasse erhalten gemeinsam mit dem Zeugnis einen eigens von der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer ausgesuchten Zeugnisspruch. Diesen rezitiert das Kind in der Regel für ein Jahr einmal pro Woche vor der Klasse.

 

Der Leitfaden liegt auch in gedruckter Form aus und kann über das Schulbüro bezogen werden.

Stand: 09/2019

 

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